Höhe von höchstens 190,00 € jeweils zuzüglich einer Auslagenpauschale und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.In Höhe der gesetzlichen Gebühren übernimmt oft eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Bei geringerem Einkommen hat der Mandant vielleicht Anspruch auf Beratungshilfe (gilt nur für die außergerichtliche Tätigkeit).
Im Falle eines Prozesses können Sie gegebenenfalls Prozeßkostenhilfe beanspruchen. Wird ein Prozeß gewonnen oder muß der Gegner bei einer außergerichtlichen Tätigkeit das Anwaltshonorar übernehmen, besteht eine Kostenerstattungspflicht.

Besonderheiten gelten im arbeitsrechtlichen Verfahren. In erster Instanz trägt dort jede Partei ihre Kosten selbst. Eine Kostenerstattung gibt es nicht. Eine solche tritt erst ein ab einem Berufungsverfahren.

Wußten Sie schon, daß zum Beispiel Firmen mit ihren Rechtsanwälten gegen eine monatliche Pauschale einen sogenannten Beratungsvertrag abschließen können?

Wenn Sie weitere Fragen zu den Gebühren des Rechtsanwaltes haben sollten, sprechen Sie uns bitte an.
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