Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungs-vereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren immer möglich.
In gerichtliche Verfahren können die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich. Für den Bereich der außergerichtlichen Beratung sind seit dem 01.07.2006 keine gesetzlichen Gebühren mehr vorgesehen. Stattdessen legte der Gesetzgeber in § 34 RVG fest, daß für die außergerichtliche Beratung, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator die Rechtsanwältin beziehungsweise der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll. Wird keine Vereinbarung getroffen, erhält der Anwalt Gebühren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Ist der Mandant Verbraucher, erhält der Anwalt für diese Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens eine Gebühr in Höhe von höchstens 250,00 € sowie für das Erstberatungsgespräch eine Gebühr in Höhe von höchstens 190,00 € jeweils zuzüglich einer Auslagenpauschale und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.In Höhe der gesetzlichen Gebühren übernimmt oft eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Bei geringerem Einkommen hat der Mandant vielleicht Anspruch auf Beratungshilfe (gilt nur für die außergerichtliche Tätigkeit). Im Falle eines Prozesses können Sie gegebenenfalls Prozeßkostenhilfe beanspruchen. Wird ein Prozeß gewonnen oder muß der Gegner bei einer außergerichtlichen Tätigkeit das Anwaltshonorar übernehmen, besteht eine Kostenerstattungspflicht. Besonderheiten gelten im arbeitsrechtlichen Verfahren. In erster Instanz trägt dort jede Partei ihre Kosten selbst. Eine Kostenerstattung gibt es nicht. Eine solche tritt erst ein ab einem Berufungsverfahren. Wußten Sie schon, daß zum Beispiel Firmen mit ihren Rechtsanwälten gegen eine monatliche Pauschale einen sogenannten Beratungsvertrag abschließen können? Wenn Sie weitere Fragen zu den Gebühren des Rechtsanwaltes haben sollten, sprechen Sie uns bitte an. |