Wussten Sie schon, dass Sie ab dem 31. Tag nach Zugang der Rechnung ohne Mahnung bei Geschäften

- mit Unternehmern (dazu zählen auch Freiberufler) Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz und
- mit Verbrauchern in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz verlangen können?

Bei Verbrauchern gilt dies aber nur, wenn darauf in den Rechnungen hingewiesen wird.
Daher sollte jede Rechnung den Satz enthalten:

„Wir berechnen ab dem 31. Tag nach Rechnungszugang Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz“.

     
geld Zwischen Unternehmern können jedenfalls 8 % Zinsen über dem  Basiszinssatz verlangt werden ab dem 31. Tag nach der Lieferung/Leistung, wenn der Zeitpunkt des
Zugangs der Rechnung unsicher ist.
hammer
 
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