Wussten Sie schon, dass Sie ab dem 31. Tag nach Zugang der Rechnung ohne Mahnung bei Geschäften - mit Unternehmern (dazu zählen auch Freiberufler) Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz und Bei Verbrauchern gilt dies aber nur, wenn darauf in den Rechnungen hingewiesen wird. „Wir berechnen ab dem 31. Tag nach Rechnungszugang Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz“. |
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Zwischen Unternehmern können jedenfalls 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz verlangt werden ab dem 31. Tag nach der Lieferung/Leistung, wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung unsicher ist. |
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