Das Arbeitsrecht
 

Im Arbeitsrecht gibt es viele Fallstricke, z.B. bei der Einhaltung von Fristen, dem notwendigen Inhalt von Abmahnungen oder der Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch von Kündigungen.

Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nur unvollständig - und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen - geregelt. Seit 01.01.2003 sind jedoch in den §§ 105 - 110 der Gewerbeordnung allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze normiert. Möglicherweise ist dies der erste zaghafte Schritt zu einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch. Die Gewerbeordnung enthält Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zur Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, zur Abrechnung des Arbeitsentgelts, zum Arbeitszeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.

Wegen der unvollständigen gesetzlichen Regelungen ist für eine erfolgreiche arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung eine genaue Kenntnis der sich laufend weiterentwickelnden und ändernden Rechtsprechung erforderlich.

Die richtige rechtliche Ausgestaltung der betrieblichen Arbeitsverhältnisse ist eine wichtige Voraussetzung für einen reibungslosen Betriebsablauf. Der sorgfältigen und kreativen Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen - sowohl auf Arbeitgeber - als auch auf Arbeitnehmerseite - kommt eine entscheidende Bedeutung zu.

Bei Störungen im Arbeitsverhältnis kommt es häufig zu einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung.

Lassen Sie sich in Zweifelsfällen deshalb sowohl als Arbeitnehmer wie auch als Arbeitgeber anwaltlich beraten.

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