Wir doch!

    Das Anwaltshonorar ist gesetzlich geregelt.

    Kostenschuldner des Rechtsanwaltes ist der Auftraggeber.

    Die Höhe richtet sich zumeist nach dem Streitwert, manchmal auch nach dem Aufwand.

    Die Erstberatungsgebühr beträgt maximal 190,00 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn der Auftraggeber “Verbraucher” ist.

    Gelegentlich muss auch bei einem überdurchschnittlichen Arbeitsaufwand ein die gesetzlichen Gebühren übersteigendes Honorar vereinbart werden.

    In Höhe der gesetzlichen Gebühren übernimmt oft eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.

    Bei geringerem Einkommen haben Sie vielleicht Anspruch auf Beratungshilfe.

    Im Falle eines Prozesses können Sie gegebenenfalls Prozesskostenhilfe beanspruchen.

    Wird ein Prozess gewonnen oder muss der Gegner bei einer aussergerichtlichen Tätigkeit das Anwaltshonorar übernehmen, besteht eine Kostenerstattungspflicht.

    Besonderheiten gelten im arbeitsgerichtlichen Verfahren.

    Wussten Sie schon, dass Sie mit Ihren Rechtsanwälten gegen eine monatöliche Pauschale einen sogenannten Beratungsvertrag abschließen können?

    Wenn Sie weitere Fragen zu den Gebühren des Rechtsanwaltes haben sollten, sprechen Sie uns bitte an.

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