Die Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, ist es grundsätzlich Ihre Aufgabe, Ihre vertraglichen Pflichten gegenüber der Rechtsschutzversicherung wahrzunehmen, damit der Versicherungsschutz nicht entfällt.

Auch die Klärung des Versicherungsschutzes obliegt Ihnen.

Die auf die Gewährung von Versicherungsschutz gerichtete anwaltliche Tätigkeit ist grundsätzlich als separate Angelegenheit gesondert gebührenpflichtig.

Die Beantragung der Kostendeckungszusage übernehmen wir - wenn Sie das möchten - ohne Berechnung der Gebühren, ferner die laufenden Informationen an die Rechtsschutzversicherung.

Darüber hinausgehende Korrespondenz, insbesondere bei Verweigerung der Kostendeckungszusage, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

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