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Wie lange können Sie sich säumige Kunden leisten?

Wussten Sie schon, dass Sie ab dem 31. Tag nach Zugang der Rechnung ohne Mahnung bei Geschäften

  - mit Unternehmern (dazu zählen auch Freiberufler) Zinsen in Höhe von 8 % über dem
     Basiszinssatz und
  - mit Verbrauchern in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz

verlangen können?

Bei Verbrauchern gilt dies aber nur, wenn darauf in den Rechnungen hingewiesen wird. Daher sollte jede Rechnung den Satz enthalten:

     „Wir berechnen ab dem 31. Tag nach Rechnungszugang Zinsen in Höhe von
       5 % über dem Basiszinssatz“.

Zwischen Unternehmern können jedenfalls 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz verlangt werden ab dem 31. Tag nach der Lieferung/Leistung, wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung unsicher ist.


- Die Rechnungen
- Möglichst sämtliche Korrespondenz
- Aufstellung über die Zahlungen des Schuldners
- Darstellung, wie sich bei einer Vielzahl von Einzelforderungen
  die Gesamtforderung berechnet
- Ferner benötigen wir den Namen und die Anschrift Ihrer Firma
  sowie den Namen des Inhabers bzw. des gesetzlichen Vertreters
- Falls Ihnen Informationen über Bankverbindungen des Schuldners
   bekannt sein sollten, wäre dies für die sich anschließende Zwangsvollstreckung hilfreich

Wenn wir für Sie Forderungen beitreiben sollen, benötigen wir nachfolgende Unterlagen und Informationen:


Diese können Sie entweder in unserem Büro persönlich abgeben, uns auf dem Postweg zusenden, uns faxen oder aber uns mailen.