Die Beratungshilfe

Haben Sie ein geringes Einkommen (z.B. Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe) oder hohe Ausgaben für Miete, Kredite, etc., können Sie Beratungshilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens beantragen.

Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, brauchen Sie an uns nur eine Schutzgebühr von 10,00 € zu zahlen, die übrigen Kosten werden vom Land übernommen.

Für den Fall, dass für Sie Beratungshilfe in Betracht kommt und Sie diese Leistung in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beanspruchen.

Diesen bringen Sie dann bitte mit der zu entrichtenden Schutzgebühr zum vereinbarten Besprechungstermin mit oder reichen diesen nach.

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