Der Verkehrsunfall
 

Niemand möchte im Straßenverkehr einen Verkehrsunfall erleiden.

Wenn dann aber doch dieser unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, sollten Sie wissen, wie Sie sich zu verhalten haben und welche Rechte Ihnen zustehen.

Bestehen Sie in jedem Fall auf die Hinzuziehung der Polizei. Diese sichert nämlich in der Regel Unfallspuren und vermisst die Unfallstelle. Lassen Sie sich nicht von anderen Unfallbeteiligten davon abbringen, auf die Hinzuziehung der Polizei zu verzichten.

Achten Sie darauf, Zeugen namhaft zu machen. Nach dem Unfall ist es nicht immer einfach, an die Namen und Anschriften derjenigen Personen heranzukommen, die den Ablauf des Geschehens beobachtet haben.

Wussten Sie eigentlich, dass Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall kostenlos einen Rechtsanwalt beauftragen können? Dessen Kosten muss nämlich die gegnerische Haftpflichtversicherung aus Schadenersatzgesichtspunkten tragen. Dann müssen Sie nicht einmal Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, falls Sie eine solche abgeschlossen haben.

Deshalb sollte Sie der erste Weg nach einem Verkehrsunfall zu Ihrem Rechtsanwalt führen. Dieser hilft Ihnen bei der Unfallabwicklung und er weiß auch, welche Ansprüche Ihnen letztendlich zustehen. Nicht immer sind die Versicherungsgesellschaften bereit, alle Ihnen zustehenden Entschädigung freiwillig zu bezahlen. Ihr Rechtsbeistand berät Sie auch, ob es erforderlich ist, zur Feststellung der Schadenhöhe ein Sachverständigengutachten einzuholen oder ob es ausreicht, den Schaden durch einen Kostenvoranschlag zu belegen.

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